Kursthemen

  • Studierende Medienprodukte erstellen lassen:

    Aufgaben als Grafik, Audio oder Video erfüllen

    CC BY 4.0 Steirische Hochschulkonferenz
    Aktuelle Version: 31.08.2020

    Kurzbeschreibung

    In vielen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter haben die Teilnehmer*innen (TN) laufende Arbeitsaufträge und Abgaben. Diese sind in den meisten Fällen in Textform zu erfüllen. Projekte und Abgaben können aber in vielen anderen Formaten eingefordert werden – von Grafiken über Audioaufnahmen bis hin zu Videos. Dieser Use Case zeigt, welche Medienprodukte sich eignen und was dabei beachtet werden sollte. 

    Allgemeine Eckdaten

    Die Bildbeschreibung zu den allgemeinen Eckdaten dieses Use Cases finden Sie in der PDF- und WORD-Version.

  • Tipps zur Umsetzung

    • TN stecken in Medienprodukte in der Regel relativ viel Produktionsaufwand, weshalb entsprechend umfangreiches und wertschätzendes Feedback gerade zu Beginn wichtig ist, um die Motivation zu halten.
    • Überlegen Sie, ob Sie die kreative Aufbereitung als Medienprodukt als Wahlmöglichkeit zur schriftlichen Ausarbeitung anbieten. Gerade bei Videos mit Personendarstellung sollte es eine Alternative bzw. entsprechende Aufgabenverteilung geben, falls manche TN nicht gefilmt und veröffentlicht werden möchten.
    • Geben Sie den TN Anleitungen und Tipps für die Erstellung ihrer Medienprodukte, beispielsweise die folgenden:
    1. Tonaufnahmen (für Audio- und Videobeiträge) werden am besten mit einem Mikrofon (dafür eignet sich z.B. schon das mitgelieferte Headset des Smartphones) in einem ruhigen Raum aufgenommen. Die Vorbereitung eines Skripts und die Aufnahme in Etappen, die später zusammengefügt werden, macht die Audioaufnahme flüssiger und professioneller. [4]
    2. Bei der Erstellung von Infografiken sollte unter dem Motto „weniger ist mehr“ auf eine klare Aussage und auf Leserlichkeit geachtet werden. Farben sollten kohärent verwendet werden, dabei sollten rot und grün keine Kontraste darstellen [5] (für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche).
    3. Bei der Verwendung von Bildern oder Musik aus dem Internet muss auf das Urheberrecht geachtet werden. Die TN greifen am besten auf Bilder mit Creative Commons-Lizenzen (CC), frei verwendbare Bilder auf Bilddatenbanken wie Pixabay und Pexels oder selbst gemachte Fotos zurück. Nach CC kann bei Bildersuchmaschinen wie z.B. Flickr oder Google Images gefiltert werden. Musikangebote unter Creative Commons-Lizenzen sind beispielsweise auf der Creative Commons-Website gelistet. Unter bestimmten Grundsätzen frei verwendbare Musik findet sich auf Purple Planet.
    • Die Art der Veröffentlichung sollte mit den TN vorab geklärt werden. Verpflichtungen, Medienprodukte beispielsweise auf YouTube (auch ungelistet) hochzuladen, sollte es nicht geben. Es empfiehlt sich, bei größeren Videodateien bei der IT-Abteilung Ihrer Hochschule nachzufragen, wie diese über das Lernmanagementsystem oder über alternative Möglichkeiten (beispielsweise ein Filesharing-Service) abgegeben werden können. Sofern nicht als freie Bildungsressource gekennzeichnet, unterliegen die von den TN erstellten Medienprodukte dem Urheberrecht und dürfen von der LP oder anderen TN nicht ungefragt weiterverbreitet bzw. weiterverwendet werden.