Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)europaweite Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO bezieht sich auf Artikel 8 der Grundrechtecharta, dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, mit besonderer Berücksichtigung auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sobald im Hochschulkontext personenbezogene Daten verarbeitet werden, findet die DSGVO Anwendung. Personenbezogene Daten sind demnach alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese können von Klarnamen bis hin zu Pseudonymen (z.B. im Hochschulkontext können dies Matrikelnummern sein) reichen und müssen geschützt werden. |
E-Moderationdidaktische Betreuung von Teilnehmer*innen (TN) im virtuellen Lernraum (z.B. in einem Learning-Management-System oder während einer Videokonferenz). E-Moderator*innen betreuen die TN bei ihren digitalen Aktivitäten, z.B. bei Forendiskussionen, und motivieren die TN für die weitere Online-Partizipation. Fehlende E-Moderation kann aufgrund des starken autonomen Lerncharakters in der Online-Umgebung häufig negativen Einfluss auf die Motivation, Teilnahme und Arbeitsqualität der TN haben. Gelungene E-Moderation beginnt beim Begrüßen und Einführen der TN in die Online-Umgebung, schafft eine positive und motivierende Kommunikationsatmosphäre, unterstützt die TN bei Informations- und Wissensaustausch und achtet auf didaktisch adäquate Arbeitsaufträge und konstruktives Feedback. |
E-Tutor*innenunterstützen Lehrpersonen (LP) in der mediendidaktischen Betreuung von Lehrveranstaltungen. E-Tutor*innen beraten und helfen LP beim Einsatz von Lehr- und Lerntechnologien in der Lehre und haben idealerweise grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Mediendidaktik, der Konzeption und Erstellung von Lehrvideos, E-Moderation etc. Damit können E-Tutor*innen nicht nur in der Präsenzlehre mediendidaktisch-relevante Methoden einsetzen, sondern auch Online-Lernumgebungen zielgerichtet gestalten und kennen die wichtigsten Schritte zum mediendidaktischen Konzept. |
Flipped ClassroomIm Gegensatz zum traditionellen
Frontal-Unterricht appelliert das „umgedrehte Klassenzimmer“ des
Flipped Classroom an die Selbstständigkeit der Teilnehmer*innen
(TN), sich die Inhalte selbst anzueignen, und nutzt anschließend die
Präsenzphasen, um zu unterstützen und vertiefend zu lernen bzw.
Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben. Die
Vorbereitungsphase, die die TN in den meisten Fällen zu Hause
durchführen, dient der Wissensvermittlung und -aneignung für die
Präsenzphase (z.B. mithilfe von bereit gestellten Videos oder
Literatur). Die Präsenz- bzw. Unterrichtsphase wird anschließend
studierendenzentriert gestaltet und beinhaltet z.B. Methoden wie
Gruppenarbeiten/-diskussionen, Think-Pair-Share oder Hörsaalspiele,
damit sich Studierende aktiv mit dem zuvor Gelernten beschäftigen. |
FreemiumMischwort aus „Free“ und „Premium“. Unter Freemium versteht man ein im Internet populäres Geschäftsmodell das eine kostenlose Version eines eigentlich kostenpflichtigen Produktes anbietet, die über eingeschränkte Funktionen verfügt. Viele digitale Tools und Anwendungen werden in einer Freemium-Version angeboten, um Nutzer*innen die Vorzüge des Tools mit einem kostenlosen Basisangebot zu präsentieren. Premiumdienste (z.B. zusätzliche Funktionen) können durch einen Aufpreis bzw. ein spezielles Abonnement erworben werden. |
GamificationDer Begriff kann aus dem Englischen mit „Spielifizierung“ übersetzt werden. Unter Gamification versteht man demnach den Gebrauch spieltypischer Aspekte in einem spielfremden Zusammenhang. In der (Hochschul-)Lehre bedeutet das allen voran, Lehr- und Lernprozesse mithilfe von Spielelementen anzureichern um die Motivation der Teilnehmer*innen (TN) zu erhöhen. Diese Spielelemente können für die TN das Erhalten von (virtuellen) Belohnungen, Aufsteigen von Levels, Sammeln von Punkten oder Auf- bzw. Absteigen in einem Ranking umfassen. Ziel bei Gamification in der Lehre soll es sein, dass die TN in ihrem Lernprozess angeregt werden und darin eine leistungsstimulierende Herausforderung sehen. |
Hybrides Lernsetting / hybride Lehresynchrone Variante der Online-Lehre, in der es die Möglichkeit gibt, sowohl in Präsenz wie auch online teilzunehmen. In einem hybriden Lehrveranstaltungsformat nimmt eine Gruppe an Teilnehmer*innen (TN) in Präsenz teil, während eine andere Gruppe an TN online (z.B. über ein Videokonferenztool) zugeschaltet ist. Ein hybrides Lernsetting erfordert gute E-Moderations-Kenntnisse, da einerseits mit den TN in Präsenz und andererseits mit den TN die rein online teilnehmen kommuniziert wird und etwaige Fragen beider Gruppen beantwortet werden müssen. In einem hybriden Lernsetting besteht weiters die Möglichkeit einer asynchronen Teilnahme (z.B. mithilfe von Erklärvideos oder Online-Aktivitäten über ein LMS). Als Unterscheidung zur hybriden Lehre steht das Blended Learning, in dem Präsenzlehre mit digitalen Lehr-/Lernszenarien didaktisch sinnvoll verknüpft bzw. kombiniert wird, jedoch jeweils die gesamte Gruppe im gleichen Modus teilnimmt. |
Kollaborationgemeinsame Bearbeitung (z.B. von Dateien wie etwa Dokumenten). Wenn mehrere Personen (gleichzeitig) an einem gemeinsamen Endprodukt arbeiten, spricht man von kollaborativem Arbeiten. Digitale Kollaboration, in der Dateien von mehreren Personen synchron oder asynchron bearbeitet werden, kann demnach mit digitalen Kollaborationstools unterstützt werden. Je nach Einsatzbereich können unterschiedliche Tools für kollaboratives Arbeiten eingesetzt werden. Demnach kann beispielsweise Trello für Aufgabenmanagement, Doodle zur Terminfindung, oder GoogleDocs für das Arbeiten an Dokumenten verwendet werden. |
Online-LehreLehre im virtuellen Raum (entweder synchron oder asynchron), Gegenpol zur Präsenzlehre, die ohne physische Anwesenheit an der Hochschule stattfindet. Bei einer synchronen Variante der Online-Lehre finden Lehrveranstaltungseinheiten z.B. über ein Videokonferenzprogramm statt. Bei asynchronen Einheiten liegt der Fokus auf dem autonomen Lernen der Teilnehmer*innen (TN); dementsprechend entscheiden sie selbst, wann sie welche Inhalte bearbeiten. Diese Inhalte können von aufgenommenen Vorlesungsvideos vonseiten der Lehrperson (LP) bis hin zu Diskussionsbeiträgen mithilfe eines Learning-Management-Systems reichen. |
Open Educational Resources (OER)freie Bildungsressourcen. OER sind frei zugängliche Materialien und können zu Lehr- und Forschungszwecken kostenlos genutzt, verbreitet und dank entsprechender Lizenzierung häufig auch bearbeitet werden. Neben der freien Nutzung von OER, können Lehrpersonen (LP) freie Bildungsmaterialen erschaffen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Mittels Creative Commons-Lizenzen (CC) können LP erkennen, welche Verwendungsmöglichkeiten von fremden OER sie haben bzw. entscheiden, welche Rechte sie den Nutzer*innen bei eigenen OER einräumen. |