Abschnittsübersicht

  • Mit diesem Absatz möchten wir Sie für rechtliche Aspekte beim Einsatz von digitalen Technologien in Unterricht und Lehre sensibilisieren. Gesetzliche Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten. Für diesen Use Case sind insbesondere folgende Rechtsthematiken relevant:

    • Urheberrecht (bei der Verwendung von Bildern, Videos, Musik und Inhalten aus wissenschaftlichen Artikeln sowie auch bei der Wiederverwertung von bereits produzierten digital stories). Es ist generell davon abzuraten, Musik oder Bilder aus dem Internet zu verwenden, da diese in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind. Zudem verschaffen eigene Fotografien und Zeichnungen einen persönlichen Touch. Für Bilder oder Icons gibt es aber die Möglichkeit über die Plattformen Pixabay, Flickr oder Flaticon lizenzfreie Bilder und Icons zu downloaden.
    • Nutzungsbedingungen (von Plattformen und Tools für die Erstellung von digital stories)
    • Datenschutzgrundverordnung (inkl. Datensicherheit)
    • Prüfungsordnung (wenn die erstellten Produkte zur Bewertung herangezogen werden sollen)

    Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die zuständige Abteilung(en) Ihrer Institution.

    Sollten Sie die Produkte Ihrer Lernenden für zukünftige LV als Beispiele präsentieren wollen, müssen Sie dies mit einer Einverständniserklärung zur Weiterverwendung der digital story schriftlich absichern. Spezifizieren Sie hier die Nutzungsbedingungen für die digital story, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Sie können die folgenden Fragen als Inspiration für Ihre Einverständniserklärung zur Hand nehmen: Darf die digital story nur gezeigt oder auch fest auf einer Webseite verankert werden? Darf die digital story verändert werden? Darf die digital story mit dem vollständigen Namen oder lediglich einem Synonym publiziert werden? Schuch (2018) stellt zu diesem Zweck seine Einverständniserklärung in seiner Publikation vor[12].