Abschnittsübersicht

    • Multimediale Inhalte sollten nur eingesetzt werden, wenn sie sich genau mit der Thematik befassen, die vorgetragen wird. Wenn dies nicht der Fall ist und z.B. ein Video ein Thema nur am Rande behandelt, kann dies die Nachvollziehbarkeit des gelehrten Inhalts beeinträchtigen und für Verwirrung bei den TN sorgen.
    • Multimediale Inhalte, die nur als Pausenfüller oder Zeitüberbrückung eingesetzt werden, wirken wie eine Einladung zum „Abschalten“ für die TN. Das kann natürlich gewollt sein (Stichworte: Auflockerung oder Ice Breaker).
    • Lehr- und Lernvideos neigen dazu, Inhalte zu vereinfachen, um sie besser darstellen zu können. Falls die Komplexität des Lerninhalts damit vernachlässigt wird, empfiehlt es sich, ergänzend weiterführende Literatur bzw. weitere Lerneinheiten bereitzustellen.
    • Vor allem bei audio-visuellen Medien ist die Barrierefreiheit eine Herausforderung. Videos benötigen z.B. Untertitel und Audiodateien benötigen Transkriptionen. Lesen Sie dazu den Use Case „Grundregeln der digitalen Barrierefreiheit und Inklusion“.
    • Falls die TN selbst multimediale Inhalte erarbeiten, sollten sie vorab den Umgang mit diesen Tools erklärt bekommen.