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Digitale Barrierefreiheit und Inklusion:
Grundsätze und Empfehlungen
CC BY 4.0 Steirische Hochschulkonferenz
Aktuelle Version: 21.12.2020Kurzbeschreibung
In einer Gesellschaft geprägt von Digitalisierung wird Technik vielerorts als „Motor“ für digitale Barrierefreiheit verstanden. Dabei sind digitale Tools vielfach nicht automatisch barrierefrei und können für manche Personengruppen neue Barrieren schaffen. Der Zugang zu inklusiver Bildung ist gesetzlich u.a. durch die UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Was beim Einsatz digitaler Technologien beachtet werden kann, um sie möglichst „barrierearm“ zu machen und welche Grundsätze zur digitalen Inklusion gehören, um sicherzustellen, dass Teilnehmer*innen (TN) nicht unwissentlich ausgegrenzt werden, ist Inhalt dieses Use Cases. Dabei profitieren von digitaler Barrierefreiheit und gelebter Inklusion im Sinne des „Universal Design for Learning“-Ansatzes nicht nur Personen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung sowie chronischen Erkrankungen, sondern tatsächlich alle TN einer (Lehr-)Veranstaltung.[a]
[a] Dieser Use Case basiert primär auf einem Artikel von Simone Adams, der 2019 unter dem Titel "Digitale Barrierefreiheit und Inklusion: Von der Theorie in die Lehrpraxis“ im Tagungsband Hochschule digital.innovativ | #digiPH2: Digital-innovative Hochschulen: Einblicke in Wissenschaft und Praxis unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-NC-ND veröffentlicht wurde (herausgegeben von Kieberl, Marie Lene & Schallert, Stefanie). Die Übernahme von Textpassagen erfolgt mit explizitem Einverständnis der Autorin, die Mitwirkende am E-Campus-Projekt ist.
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