Gründe für den Einsatz
Abschnittsübersicht
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- Laut Studierendensozialerhebung 2015 sind rund zwölf Prozent aller Studierenden von Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen.[1] Bei acht Prozent wirkt sich die Beeinträchtigung deutlich erschwerend im Studium aus. Zwei Drittel dieser Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen sind, wie Daten der WHO belegen, nicht sichtbar.[2]
- Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Das beinhaltet alle Menschen, nicht nur jene mit Behinderung und einem diagnostizierten Förderbedarf, wie es die UNESCO definiert. Inklusive Lehre ist nach diesem erweiterten Inklusionsbegriff eine Form der Lehre, die TN eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht ohne sich zu „outen“ oder besondere Bedingungen zu erbitten.[3] [4]
- Von Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit profitieren alle. Videos mit Untertiteln helfen bspw. nicht nur Menschen mit Hörbehinderung, sondern auch Menschen mit einer anderen Erstsprache als jener, die im Video zu hören ist, und solchen, die mobil lernen und gerade keine Kopfhörer parat haben. Barrierefreie Skripten und Transkripte nützen Menschen, die Screenreader verwenden und helfen darüber hinaus TN mit Konzentrations- und/oder Lernschwächen. Zudem erleichtern sie den Zugang für Menschen mit einer anderen Erstsprache.[5]