Abschnittsübersicht

  • Mit diesem Absatz möchten wir Sie für rechtliche Aspekte beim Einsatz von digitalen Technologien in Unterricht und Lehre sensibilisieren. Gesetzliche Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten. Für diesen Use Case sind insbesondere folgende Rechtsthematiken relevant: 

    • Urheberrecht (beachten Sie, wie auch in der Präsenzlehre, das Urheberrecht der Materialien, die Sie verwenden wollen) 
    • Nutzungsbedingungen der verwendeten Tools 
    • Datenschutzgrundverordnung (inkl. Datensicherheit; nutzen Sie die die von Ihrer Hochschule empfohlenen bzw. bereitgestellten Videokonferenztools) 

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich in Österreich aus dem DSG und der DSGVO ableiten lässt, besagt, dass Lehrpersonen dislozierte Studierende im Falle der Weigerung der Kamera- und Mikrofon-Aktivierung nicht zwingen können, mit Bild und Ton an einer Lehrveranstaltung teilzunehmen. Bei der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen muss die Einwilligung der Studierenden eingeholt werden bzw. berechtigtes Interesse zur Aufnahme bestehen. Zudem sind die Studierenden in transparenter Art und Weise und vorab zu informieren.

    • Prüfungsordnung

    Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die zuständige Abteilung(en) Ihrer Institution.