zielt auf die gleichwertige Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigungen ab. Menschen dürfen aufgrund einer Behinderung nicht an der gesellschaftlichen Teilnahme (z.B. im Bildungskontext) benachteiligt
werden. Wie in der Präsenzlehre, in der etwa bauliche Infrastrukturen barrierefrei gestaltet werden müssen, gilt es in der Online-Lehre die digitale Infrastruktur barrierefrei zu halten. Im Hochschulkontext zählen hier etwa die barrierefreie
Gestaltung von Learning-Management-Systemen oder Lehrveranstaltungsunterlagen dazu. Bei der barrierefreien Gestaltung sollten demnach die folgenden Prinzipien berücksichtigt werden: Wahrnehmbarkeit (Können alle Menschen die Inhalte
gleichermaßen wahrnehmen? Stichwort: Zwei-Sinne-Prinzip), Bedienbarkeit (Können alle Menschen Dateien oder Webseiten gleichermaßen bedienen? Stichwort: Navigation), Verständlichkeit (Verstehen alle Menschen gleichermaßen sowohl Inhalte
wie auch die Bedienung? Stichwort: Bildbeschreibung), Robustheit (Ist sichergestellt, dass digitale Medien und Tools mit aktueller und zukünftiger Technik funktioniert? Stichwort: Kompatibilität). Von (digitaler) Barrierefreiheit und
gelebter Inklusion im Sinne des „Universal Design for Learning“-Ansatzes profitieren aber nicht nur Personen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung sowie chronischen Erkrankungen, sondern tatsächlich alle TN einer (Lehr-)Veranstaltung.