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A

asynchron

zeitlich versetzt. Asynchroner Unterricht bedeutet, dass Teilnehmer*innen und Lehrperson(en) nicht gleichzeitig zum Lernen zusammentreffen. Stattdessen können Lerninhalte zeitlich flexibel im individuellen Tempo der Teilnehmer*innen bearbeitet werden. Ein Beispiel ist eine Forums-Diskussion, bei der die Teilnehmer*innen und die Lehrperson bspw. über zwei Wochen hinweg Beiträge verfassen und auf Beiträge anderer antworten. Vergleiche dazu den Begriff synchron.



Audience Response Systeme (ARS)

Feedback-Technologien, die es der Lehrperson (LP) auf einfache Weise ermöglichen, Teilnehmer*innen (TN) kognitiv zu aktivieren und Wissens- oder Stimmungsüberprüfungen mithilfe digitaler Tools vorzunehmen. ARS helfen besonders bei einer großen TN-Anzahl, wo es physisch und zeitlich nur mit großer Mühe möglich wäre, alle TN einzeln um Feedback zu bitten. Neben dem Einholen von Feedback können ARS für das Aktivieren der TN während der Lehrveranstaltungseinheit eingesetzt werden, um vor allem bei großen Gruppen gemeinsame Interaktionen zu ermöglichen. Zur Durchführung erstellt die LP über ein ARS ihrer Wahl (z.B. Feedbackr) eine Frage, welche von den TN mithilfe eines mobilen Endgeräts oder Laptops beantwortet wird. Die anonyme Stimmabgabe ermöglicht den TN eine ehrliche Rückmeldung, was sich wiederum positiv auf die Lehrveranstaltung auswirken kann. Manche ARS (z.B. Kahoot) basieren auf dem Gamification-Konzept, in dem spieltypische Elemente zur Motivationsförderung der TN eingebaut werden.



B

Backchannel

Der Begriff bezeichnet im Englischen einen „Rückkanal“. Dabei handelt es sich um eine digitale Konversation die zeitgleich zu einer Lehrveranstaltungseinheit stattfindet. Sie bietet für Teilnehmer*innen (TN) die Möglichkeit, während einer Lehrveranstaltung der Lehrperson (LP) Rückmeldung zu geben, ohne diese unterbrechen zu müssen. Das Medium auf der diese Konversation stattfindet ist ein digitales Tool, auf das die TN mithilfe eines mobilen Endgeräts oder Laptops zugreifen. Ein Backchannel ermöglicht auch bei einer großen TN-Anzahl den TN anonym und synchron der LP (Verständnis-)Fragen zu stellen oder ihre Stimmung über den Lehrveranstaltungsverlauf mitzuteilen (z.B. über die Vortragsgeschwindigkeit oder -lautstärke).



Barrierefreiheit

zielt auf die gleichwertige Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigungen ab. Menschen dürfen aufgrund einer Behinderung nicht an der gesellschaftlichen Teilnahme (z.B. im Bildungskontext) benachteiligt werden. Wie in der Präsenzlehre, in der etwa bauliche Infrastrukturen barrierefrei gestaltet werden müssen, gilt es in der Online-Lehre die digitale Infrastruktur barrierefrei zu halten. Im Hochschulkontext zählen hier etwa die barrierefreie Gestaltung von Learning-Management-Systemen oder Lehrveranstaltungsunterlagen dazu. Bei der barrierefreien Gestaltung sollten demnach die folgenden Prinzipien berücksichtigt werden: Wahrnehmbarkeit (Können alle Menschen die Inhalte gleichermaßen wahrnehmen? Stichwort: Zwei-Sinne-Prinzip), Bedienbarkeit (Können alle Menschen Dateien oder Webseiten gleichermaßen bedienen? Stichwort: Navigation), Verständlichkeit (Verstehen alle Menschen gleichermaßen sowohl Inhalte wie auch die Bedienung? Stichwort: Bildbeschreibung), Robustheit (Ist sichergestellt, dass digitale Medien und Tools mit aktueller und zukünftiger Technik funktioniert? Stichwort: Kompatibilität). Von (digitaler) Barrierefreiheit und gelebter Inklusion im Sinne des „Universal Design for Learning“-Ansatzes profitieren aber nicht nur Personen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung sowie chronischen Erkrankungen, sondern tatsächlich alle TN einer (Lehr-)Veranstaltung.


Bidirektionale Kommunikation

in zwei Richtungen. Bidirektionale Kommunikation findet immer dann statt, wenn Empfänger*innen auf Nachrichten antworten können, wie etwa zeitgleich (synchron) in einem Chat oder zeitversetzt (asynchron) in einem Diskussionsforum. Das Gegenstück dazu bildet die unidirektionale Kommunikation.



Blended Learning

Wird traditioneller Präsenzunterricht mit digitalen bzw. virtuellen Lehr-/Lernszenarien didaktisch sinnvoll verknüpft bzw. kombiniert, spricht man von Blended Learning (in manchen Kontexten auch von hybridem Lernen). Hierbei können Lehrpersonen zum einen ihren Präsenzunterricht mit dem Einsatz von Lernplattformen kombinieren, den physischen Seminarraum oder Hörsaal also um eine virtuelle Komponente erweitern und somit mit einem virtuellen Lernraum umrahmen. Alternativ dazu ist es möglich, die Phasen der Präsenzlehre tatsächlich mit Phasen von Online-Lehre abzuwechseln. Das hat sowohl für Lernende wie auch für Lehrende Vorteile, beispielsweise hinsichtlich Flexibilität und Vielseitigkeit.



Blooms Taxonomie

eine Möglichkeit der Kategorisierung von Aufgabenstellungen in Hinblick auf die erforderlichen und angezielten kognitiven Leistungsansprüchen bei den Lernenden. Blooms Taxonomie zielt auf eine graduelle und stufenweise Steigerung der Lernziele ab. Dabei beginnt die Einteilung beim Reproduzieren von Wissen und steigert sich über die Anwendung, Analyse und Bewertung des Wissens bis hin zum selbstständigen Erschaffen neuer Lerninhalte. Diese Stufen ermöglichen den Lernenden demnach einen schrittweisen Übergang von einfachen zu komplexen Lerninhalten.


Browser

auch Web-Browser genannt. Programm für die Darstellung von Internetseiten sowie Dokumenten und Daten. Webbrowser können neben HTML-Dateien beispielsweise auch Bilder und PDF-Dateien anzeigen. Webbrowser sind gleichzeitig auch die Benutzeroberfläche für Webanwendungen. Auf dem Betriebssystem Windows ist zumindest der Browser „Edge“ vorinstalliert, auf iOS „Safari“. Weitere bekannte Browser sind Mozilla Firefox oder Google Chrome. Manche Tools und Anwendungen sind nicht mit allen Browsern kompatibel, weshalb ein Test mit mehreren Browsern vorab jedenfalls empfehlenswert ist, insbesondere da Lernende auf ihren Endgeräten meist unterschiedliche Browser in Verwendung haben.



BYOD (Bring Your Own Device)

Der Begriff lässt sich aus dem Englischen in etwa mit „Bringe dein eigenes Gerät mit“ übersetzen. Im Kontext der (Hochschul-)Lehre bedeutet das Konzept, dass Teilnehmer*innen (TN) gebeten werden, ihre eigenen mobilen Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops zur Nutzung medienbasierter Aufgaben in die Lehrveranstaltung mitzunehmen. Vonseiten der Hochschule wird im Gegenzug der Zugriff und die Nutzung des Internetnetzwerkes bereitgestellt. Dabei soll jedoch beachtet werden, dass einerseits nicht alle TN zwingend über ein mobiles Gerät verfügen. Andererseits soll berücksichtigt werden, dass die Diversität mobiler Geräte groß sein kann und demnach die Aufgabenstellungen mithilfe aller Geräte gleichermaßen erledigt werden können.



C

Creative Commons Lizenzen (CC)

die am häufigsten verwendeten Lizenzen für die freie Nutzung von Werken. Creative Commons Lizenzen erlauben es das eigene Urheber*innenrecht eines Werkes zu behalten, während das Werk von anderen kopiert, verbreitet und – je nach spezifischer Lizenzierung – (nicht) kommerziell genutzt werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der CC-Lizenzierungen um den Verwendungszweck einzugrenzen oder zu erweitern: Verbreitung in verschiedenen Medien zu verschiedenen Zwecken, Bearbeitung, Remix, kommerzielle Nutzung, Verwendung einer neuen Lizenz für Bearbeitungen. CC-Lizenzen können aufgrund ihrer freien Nutzung für die Erstellung von Open Educational Resources (OER) verwendet werden.




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