Abschnittsübersicht

  • Mit diesem Absatz möchten wir Sie für rechtliche Aspekte beim Einsatz von digitalen Technologien in Unterricht und Lehre sensibilisieren. Gesetzliche Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten. Für diesen Use Case sind insbesondere folgende Rechtsthematiken relevant:

    • Urheberrecht: Jede*r TN ist selbst dafür verantwortlich, das Urheberrecht in den eigenen Blogbeiträgen zu wahren, nur eigene Werke zu veröffentlichen und fremde Teile korrekt zu zitieren. Es ist dennoch empfehlenswert, die TN auf rechtliche Aspekte aufmerksam zu machen und besonders im Hinblick auf verwendete Bilder freie Bilddatenbanken wie z.B. Pixabay und Pexels als Alternativen vorzustellen. Möchten Sie einen Blog dazu nutzen, um (Lehr-)Materialien zur Verfügung zu stellen, ist das Urheberrecht anderer zu achten und zu entscheiden, wie andere Ihre Materialien weiterverwenden dürfen sollen (z.B. Materialien unter Creative-Commons-Lizenz stellen).
    • Nutzungsbedingungen der verwendeten Tools: Den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Blog-Anbieter müssen LP und, wenn sie sich selber einloggen, TN zustimmen.
    • Datenschutzgrundverordnung (inkl. Datensicherheit): Die Impressumspflicht besagt, dass für Online-Veröffentlichungen, wie etwa auf Blogs, der*die Medieninhaber*in genannt werden muss und daher ein Impressum zu führen ist. Zusätzlich ist jedenfalls zu prüfen, welche Richtlinien an der eigenen Hochschule in Bezug auf die Nutzung von externen Diensten wie Bloganbietern gelten und ob es ggf. die Möglichkeit gibt, Blogseiten auf hausinternen Servern selbst zu hosten.
    • Prüfungsordnung

    Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die zuständige/n Abteilung/en Ihrer Institution.